Ich vertrete die rechtlichen Interessen meiner Mandanten bei Baumängeln oder Streitigkeiten über Architektenrechnungen nach der HOAI.
Die Gestaltung oder Überprüfung von Bauverträgen gehört ebenso zu meinem Leistungsspektrum wie die Begleitung von Abnahmeverhandlungen und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Arbeitsort bei der Mandatsaufnahme ist für mich gern die Baustelle vor Ort.
Die Auswertung von Bildern und Beschreibung der Baumängel kann den persönlichen Eindruck vor Ort nicht ersetzen.