Wenn jemand eine Abmahnung erhalten hat, sei es zum Beispiel wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung oder des Downloads von Musiktiteln aus sogenannten Tauschbörsen, was auch mit dem Begriff Filesharing im Zusammenhang steht, ist im Regelfall Eile geboten, da im Rahmen von Abmahnungen häufig sehr kurz bemessene Fristen gesetzt werden, innerhalb derer eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll.
Ich prüfe für meine Mandanten, inwiefern die erhobenen Vorwürfe berechtigt sind und ob es im Einzelfall sinnvoll ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Im letzteren Fall ist es immer ratsam, den von der Gegenseite vorformulierten Inhalt einer Unterlassungserklärung kritisch zu prüfen und gegebenenfalls neu zu formulieren.
Im gewerblichen Bereich kommt es häufig zu Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbs-oder Urheberrecht.
Hier gibt es eine Vielzahl von Konfliktfeldern. Angefangen von den gesetzlichen Vorgaben bei der Internetwerbung bis hin zu Auseinandersetzungen beim Vorwurf der Markenrechtsverletzung berate ich meine Mandanten rund um das Thema gewerblicher Rechtsschutz und gebe rechtliche Hilfestellungen beim Aufbau einer Marke mit dem Ziel, diese so zu gestalten, dass es möglichst keine Angriffspunkte anderer Markeninhaber gibt, die sich häufig mit dem Vorwurf der Verwechselungsgefahr gegen die Konkurrenz zur Wehr setzen.